In der Türkei wurde in allen 81 Provinzen der Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandsgesetzes von 1983 bis zum 19. Oktober 2017 verlängert.
Eine Reisewarnung, also die höchste Stufe einer Warnung, wird bislang für die Türkei nicht ausgesprochen. Somit haben Touristen bis jetzt kein automatisches Anrecht auf kostenlose Stornierungen.
Es bleibt wie schon seit 26.07.2017 beim Reisehinweis:
Das Auswärtige Amt rät allen Türkei-Reisenden, auch Touristen, zu "erhöhter Vorsicht".
Die jüngsten Vorfälle zeigen auch, daß dies unbedingt notwendig ist.
(Stand 2. Sept 2017)
Ausführliche Informationen und Sicherheitshinweise zur Türkei unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html?nn=555292?nnm=555292
Die Website zur elektronischen Erfassung Deutscher im Ausland:
https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
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